Tierquälerei - ein Thema, das gerade im Moment sehr aktuell ist. Auf Facebook kursieren Anschuldigungen und Bilder von verendeten Tieren in Eynatten. Auf einer Wiese sollen Schafe, Ziegen und ein Pony seit mehreren Monate vom Halter vernachlässigt worden sein.
Mit dem Post wollte man Aufmerksamkeit schaffen - für die Dinge, die den Tieren dort angetan oder nicht angetan wurden. Und Aufmerksamkeit erlangt man durch die sozialen Netzwerke schnell: ein Klick und hundert weitere Personen können auf den Post reagieren.
Auch wenn Facebook, Twitter und Co zu unserem Alltag gehören - darf man dort ganz öffentlich Menschen anklagen und Fotos zu sensiblen Themen hochladen? Polizei und Staatsanwaltschaft sagen nein - denn man kann sich selber strafbar machen, wenn man den Ruf eines anderen schädigt.
Aber wie geht man richtig mit einem Verdacht um? Wo kann man ihn melden? Der beste Weg, ist der zur Polizei. Als erste Anlaufstelle kann diese alle nötigen Hebel in Bewegung setzten. "Die Polizei hat die Möglichkeit den Eigentümer der Wiese, denjenigen, der die Wiese nutzt und auch den Eigentümer der Tiere ausfindig zu machen. Im Allgemeinen ist es dann so, dass die Polizei den Zustand der Tiere prüft. Wenn der Zustand gut ist, wird der Eigentümer der Tiere nur kurz befragt. Wenn der Zustand schlecht ist, dann wird das Veterinäramt kontaktiert und gegebenenfalls auch die Staatsanwaltschaft, damit die nötigen Schutzmaßnahmen für die Tiere getroffen werden", erklärt Andrea Tilgenkamp, Prokurator des Königs.
In Eynatten sind nun alle Hebel in Bewegung gesetzt worden. Der Tierschutz, sowie das Veterinäramt sind informiert. Jetzt heißt es, das Protokoll des Veterinäramtes abzuwarten. Dieses wird die Lage vor Ort noch einmal genau prüfen und kann dann eigenständig entscheiden, ob Tiere sichergestellt oder kranke Tiere eingeschläfert werden müssen.
Was passiert also, wenn sich der Verdacht der Tierquälerei bestätigt? "In den Fällen wird der Betroffene vor das Strafgericht geladen, wo wir dann die Möglichkeit haben, eine Geldstrafe zu beantragen und auch ein Tierhalteverbot", so Tilgenkamp.
Ist man selber in der Situation und deckt Missstände in der Tierhaltung auf, kann man einen Tipp auch anonym weiter geben. Ein Online-Formular des öffentlichen Dienstes der Wallonie macht das möglich.
lo/mg - Bilder: privat
"Der beste Weg, ist der zur Polizei. Als erste Anlaufstelle kann diese alle nötigen Hebel in Bewegung setzten"
. . . . noch so´n Witz !!!
"Wenn der Zustand gut ist, wird der Eigentümer der Tiere nur kurz befragt." Wenn der Zustand "gut" ist, wird wohl kaum jemand angezeigt.
Wie bemerkte schon Herr Nikklas, ... noch so'n Witz!