Der heute 65-Jährige musste sich vor dem Vervierser Strafgericht verantworten, weil seine damals 88-jährige Mutter bei dem Brand zu Tode kam.
Das Gericht folgte damit dem Antrag der Verteidigung. Diese hatte plädiert, Edgard B. habe im Leben wieder Fuß gefasst und in der Untersuchungshaft seine Ängste überwunden. Die Tat habe er unter dem Eindruck großer persönlicher Probleme und im Zustand der absoluten Überforderung begangen.
Das Gericht hob die extreme Ernsthaftigkeit der Tatbestände hervor, wie die Passivität und Tatenlosigkeit des Angeklagten, der nichts unternommen hatte, die Mutter zu retten und befand eine Bewährungsstrafe für rechtens, über die Dauer der Untersuchungshaft hinaus.
Bei der Verhandlung hatte der 65-Jährige erklärt, "an nichts gedacht zu haben", auch nicht an seine Mutter auf der Etage. Die Staatsanwaltschaft hatte in seiner Passivität eine besondere Schwere der Tat erkannt und 14 Jahre Haft gefordert.
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