Mit dem Recht auf Arbeit meine die Verfassung, das Recht auf Arbeit und auf freie Wahl der Berufstätigkeit im Rahmen einer allgemeinen Beschäftigungspolitik, die unter anderem darauf ausgerichtet ist, einen Beschäftigungsstand zu gewährleisten, der so stabil und hoch wie möglich ist, sowie das Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen und gerechte Entlohnung, aber auch das Recht auf Information, Konsultation und kollektive Verhandlungen.
Die Verfassung verpflichte also den Staat seine Politik auf die Erreichung einer Vollbeschäftigung auszurichten, so die CGSP-Sprecherin Evi Niessen.
Die Abgeordnete Jadin reagierte daraufhin mit der Aussage, sie habe nicht vom "Recht auf Arbeit" gesprochen, sondern davon, sein Recht zu arbeiten in Anspruch zu nehmen, und dies auch im Falle eines Generalstreiks.
Sie fügt hinzu, die Föderalregierung arbeite im Sinne des besagten Verfassungsartikels. Deshalb bemühe die aktuelle Mehrheit sich auch darum weitere Arbeitsplätze zu schaffen, neben den bereits 100.000 geschaffenen, sowie die Finanzierbarkeit der Sozialversicherung.
mitt/fs