Wer wolle, soll auch weiterhin von seinem Streikrecht Gebrauch machen können, arbeitswillige Kollegen aber nicht von der Arbeit abhalten, deshalb sei es auch wichtig, im Falle von wilden Streiks keine kollektiven Bußgelder an die TEC oder SNCB zu verhängen, sondern die Urheber individuell belangen zu können, so die beiden Politikerinnen der MR/PFF.
Den Vorwurf der CGSP, dass durch die Einrichtung eines Minimaldienstes die Sicherheit gefährdet werde, weisen sie entschieden zurück.
Wallonische Region bringt Minimaldienst im TEC-Streikfall auf den Weg
mitt/fs - Illustrationsbild: Siska Gremmelprez/BELGA