In einer Ausschuss-Sitzung des Parlamentes wies Weykmans die geäußerte Kritik an dem Bauprojekt im Schutzbereich des denkmalgeschützen "Bütgenbacher Hofes" zurück. Sie sei dem fachkundlichen Gutachten der Kgl. Denkmalschutzkommission gefolgt, erläuterte die Ministerin auf eine Frage Abgeordneten Marc Niessen (Ecolo).
In einem anderthalbjährigen Verfahren sei zwischen den Fachleuten und dem Projektträger ein abgeändertes Bauvorhaben entstanden, dass aus Sicht der Denkmalschutzbehörde nicht mehr beanstandet worden sei. In diesem relativ langen Zeitraum seien zudem keine Einsprüche mit Blick auf die diversen Denkmalgenehmigungen erfolgt, begründete Weykmans ihre Entscheidung.
Unter Hinweis auf ein früheres Staatsrats-Urteil betonte die Ministerin, dass in dem Fall nicht nur alles gesetzeskonform, sondern auch denkmalgerecht verlaufen sei. Die unterstellten Vorwürfe entbehrten also jeglicher Grundlage.
mitt/red - Archivbild: BRF