Es geht um den Minimaldienst im Streikfall bei der öffentlichen Nahverkehrsgesellschaft TEC. Der entsprechende Gesetzesvorschlag wurde in der Kommission am Montag verabschiedet. Allerdings nur mit den Stimmen der Mehrheit.
Bisher sieht nur der aktuelle Geschäftsführungsvertrag der TEC Bußgelder vor, falls ein Minimaldienst im Streikfall nicht gewährleistet wird. Sollte dies Gesetzeskraft erlangen , wäre der Druck auf die TEC ungleich höher.
Die Befürworter eines Minimaldienstes finden sich in der Wallonie vor allem bei der liberalen MR. Sie sehen einen Minimaldienst als Aufgabe einer öffentlichen Transportgesellschaft. Viele Nutzer sehen das ähnlich. Für die, die zum Beispiel als Pendler oder als Student auf den Bus zur Arbeit oder zur Uni angewiesen sind, bedeutet ein Streikfall eine große Beeinträchtigung.
Dem gegenüber stehen die sozialistische PS und die Gewerkschaften. Die Gewerkschaften sehen die Maßnahme als einen Angriff auf das Streikrecht. Denn wenn ein Minimalservice gewährleistet werden muss, dann müssen eventuell auch Gewerkschaftsmitglieder arbeiten, die eigentlich streiken wollten. Die PS findet ihrerseits, dass man lieber auf weiteren Dialog mit den Gewerkschaften setzen sollte, statt von oben herab eine Maßnahme zu diktieren, die für weiteren Unmut in einer ohnehin schon angespannten Situation sorgt.
Konkret sollen im Streikfall die wichtigsten Buslinien weiter bedient werden. Laut MR würden dann auch nicht nur einzelne Busse auf diesen Linien fahren, sondern alle oder fast alle, die im normalen Fahrplan vorgesehen sind. Das ist so vorgesehen, damit die Sicherheit der Fahrgäste gewährleistet bleibt und sich nicht viel zu viele Menschen in einen Bus quetschen, weil sie nicht wissen, wann der Nächste kommt. In dem Text vorgesehen ist auch eine mögliche Rückerstattung von Ticketpreisen an Fahrgäste.
Anne Kelleter - Bild: Virginie Lefour/Belga