"Die Vorwürfe gegen Frau Holper sind nicht relevant für eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses", so Guido Reuter von der CSC Gewerkschaft, die das Personal unterstützt, "umso mehr, da keine vorherige schriftliche Abmahnung erfolgt ist. Von schwerwiegenden Fehlern kann keine Rede sein." Das Personal dränge darauf, die Auflösung des Arbeitsverhältnisses rückgängig zu machen.
Weiter heißt es: Aufgrund der aktuellen Situation und der ständigen Anwesenheit von ÖSHZ-Präsident Paul Bongartz vor Ort, sehe sich das Personal nicht in der Lage, die Arbeit wieder aufzunehmen. Die Mehrheit des Personals sei weiterhin arbeitsunfähig.
mitt/fs - Bild: Manuel Zimmermann/BRF