Der Mann hatte im März in seiner Flüchtlingsunterkunft in Kreuzau randaliert und Feuer gelegt. Bei dem Großbrand wurde niemand verletzt. Es entstand aber ein Schaden von rund 200.000 Euro, und das Gebäude war anschließend nicht mehr bewohnbar.
Der Mann soll an einer psychischen Erkrankung gelitten haben und wurde deshalb für vermindert schuldfähig erklärt.
mitt/rkr