Die Berufungskammer des Landgerichts hob jetzt ein Urteil eines Amtsgerichts auf, das den Mann wegen Volksverhetzung in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt hatte.
Der 53 Jahre alte Vorruheständler soll in einem Internet-Beitrag zur Sauberkeit in einem Flüchtlingsheim sinngemäß geschrieben haben, die Verfasserin solle bei der nächsten Putz-Aktion ein bisschen mehr Reinigungsbenzin und ein paar Feuerzeuge mitnehmen - mit einem Smiley dahinter.
Wegen der erkennbaren Ironie habe die Kammer keine ernsthafte Aufforderung zur Gewaltanwendung gesehen, sagte ein Gerichtssprecher. Auch die Staatsanwaltschaft hatte demnach Freispruch gefordert.
dpa/rkr