Damit habe er gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre verstoßen, argumentiert sein Arbeitgeber. Der Mediziner wehrte sich gegen seinen Rauswurf und bekam vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht zunächst Recht. Doch der Arbeitgeber ließ nicht locker und zog vor das Landesarbeitsgericht.
dpa/es