Die Reiseregion in Griechenland und in der Türkei ist auch bei Ostbelgiern beliebt. Nach dem Seebeben der vergangenen Woche nahmen die meisten Reisebüros Kontakt zu ihren Gästen vor Ort auf. Viele haben das Erdbeben kaum bemerkt, berichtet Caroline Kleutgen vom Reisebüro Orion Reisen in Eupen. "Auf Kos hatten wir eine Familie mit zwei Kindern. Die haben wir angerufen, aber die haben überhaupt nichts mitbekommen. Die Kinder haben das Erdbeben verschlafen", erklärt Kleutgen. "In den Medien konnte man ja auch teilweise verfolgen, dass die Gäste am Pool übernachten mussten oder ähnliches, aber das war bei unseren Gästen Gott sei Dank nicht der Fall. Sie haben ihren Urlaub ganz gewohnt fortgesetzt und haben von ihrem Hotel am nächsten Tag nur die Meldung bekommen, dass sie aus Sicherheitsgründen bitte keine Ausflüge am Folgetag unternehmen sollen."
Umbuchungen und Stornierungen
Anders sah es für die Urlauber aus, deren Hotels vollständig zerstört wurden. So holte der Reiseveranstalter Thomas Cook am Wochenende 76 belgische Touristen mit einer Sondermaschine zurück. "In dem Fall war es so, dass das Hotel tatsächlich unbewohnbar war, dadurch dass die Wände stark eingerissen worden sind. So viele Gäste auf einen Schlag können dann nicht auf andere Hotels umgebucht werden, da wir mitten in der Hochsaison sind. Die Kunden kriegen dann die nicht genutzten Urlaubsnächte erstattet", erklärt Kleutgen.
Erstattungen sind nur dann möglich, wenn es - wie in diesem Fall - erhebliche Schäden gibt und die gesamte Infrastruktur betroffen ist. Hier greift das Prinzip der "höheren Gewalt". Ansonsten gelten für Umbuchungen und Stornierungen die allgemeinen Reisebedingungen. "Grundsätzlich besteht die Möglichkeit immer, aber hier in diesem Fall gibt es keine kostenlosen Umbuchungsmöglichkeiten. Man kann die Reise immer bis zu 30 Tage vorher zu geringen Gebühren umbuchen. Alles danach ist dann Stornierung und Umbuchung. In diesem Fall werden dann da auch keine Kulanzen gewährt", weiß Kleutgen.
Sorge kein Grund für Reiserücktritt
Ob eine Reise erheblich gefährdet oder beeinträchtigt ist, hängt immer von der Lage vor Ort und nicht etwa von der persönlichen Einschätzung des Reisenden ab. Die bloße Angst vor Nachbeben reicht also nicht für eine Kündigung der Reise wegen höherer Gewalt, so die Reisefachfrau. "Wenn es reine Sorge ist, wird selten etwas übernommen. Klar ist die Reiseleitung immer für die Gäste da und ihnen dabei. Ob dann aber wirklich etwas zurückerstattet wird, wird vom Kundenservice immer individuell geprüft."
Nach Angaben der Reiseveranstalter ist die Situation auf Kos und in der türkischen Küstenmetropole Bodrum inzwischen wieder völlig stabil. Alle Hotels sind gründlich geprüft und als sicher befunden worden. Und auch die ostbelgischen Urlauber setzen ihre Ferien dort wie geplant fort, weiß Caroline Kleutgen. "Wir haben durchaus Gäste, die uns angerufen und gefragt haben, wie es aussieht und ob das Hotel, wo sie hin fliegen möchten betroffen ist. Sie haben aber keine Angst, sondern wollten nur wissen, ob die Infrastruktur im Hotel so ist, wie sie sein sollte. Wir haben Gott sei Dank auch keine Gäste in Hotels, die wirklich stark beschädigt worden sind. Die treten ihren Urlaub also ganz beruhigt an und freuen sich darauf."
pm/mg - Bild: Louisa Gouliamaki/AFP