Bei der Überprüfung des 21-Jährigen stellte die Polizei fest, dass er wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung gesucht wurde. Die Jugendstrafkammer hatte ihn 2016 zu zehn Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.
Er sollte in dieser Bewährungszeit hundert Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Da er dieser Anordnung nicht nachkam und untertauchte, erließ das Landgericht Regensburg den Sicherungshaftbefehl. Zudem konnte er den Beamten auch keine gültigen Ausweispapiere vorzeigen. Der Mann wurde dem Haftrichter vorgeführt, der gegen ihn eine Untersuchungshaft verhängte.
Etwa zeitgleich konnte eine 27-jährige Frau an der deutsch-belgischen Grenze festgenommen werden. Gegen sie war durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen verhängt worden. Da sie die geforderte Geldstrafe entrichten konnte, wurde sie nach Zahlung von 295 Euro wieder freigelassen.
mitt/rs