So hat die Gemeinde Büllingen bereits heute eine Polizeiverordnung zur Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs erlassen. Ab sofort ist die Verschwendung von Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz verboten. Untersagt sind u.a. Arbeiten mit Hochdruckreinigern, Dampfstrahlern oder Schläuchen, die Versorgung von Schwimm- und Planschbecken, das Besprengen von Gartenanlagen sowie diverse Reinigungsarbeiten.
mitteilung/rkr