Die Gesetzesänderung schützt die Winzer vor dem Preisverfall, sagt der Weinbauverband Mosel. Das Gesetz begrenzt die Neuanpflanzungen von Rebstöcken. So soll verhindert werden, dass zu viel Wein auf den Markt kommt und die Preise sinken.
Das Gesetz erlaubt außerdem Schutzgemeinschaften zu gründen. Diese sollen selbst festlegen dürfen, wann etwa ein Wein von der Mosel Moselwein genannt werden darf.
swr/vk - Illustrationsbild: Arne Dedert/EPA