Die Polizei hatte das Verbot im Dezember 2015 nach der Ermordung eines Mitglieds der Hells Angels vor dem Lokal einer rivalisierenden Rockergruppe erlassen.
Betroffen vom Versammlungsverbot sind alle als gefährlich geltende Motorradrockergruppen aus der sogenannten Kategorie eins, unter anderem die Hells Angels und die Bandidos.
belga/rs