Es handelt sich um den Kauf von Schnittholz für rund 30.000 Euro. Die Opposition war der Meinung, die gesetzlichen Bestimmungen über öffentliche Ausschreibungen seien nicht eingehalten worden, und reichte eine Klage ein.
avlux/meuse/ga
Der Gemeinderat von Gouvy ist wegen der Nichtigerklärung einer Entscheidung durch die wallonische Region als Aufsichtsbehörde zerstritten.
Es handelt sich um den Kauf von Schnittholz für rund 30.000 Euro. Die Opposition war der Meinung, die gesetzlichen Bestimmungen über öffentliche Ausschreibungen seien nicht eingehalten worden, und reichte eine Klage ein.
avlux/meuse/ga