Das hat der europäische Gerichtshof in Luxemburg am Mittwoch entschieden. Die höchsten Richter der EU verwiesen in ihrer Begründung auf Regelungen im europäischen Recht, wonach die Bezeichnung "Milch" Produkten vorbehalten ist, die aus der "normalen Eutersekretion" von Tieren gewonnen werden. Das Gleiche gilt für Begriffe wie "Rahm", "Sahne", "Butter", "Käse" oder "Joghurt".
Tofutown hatte argumentiert, das Unternehmen wolle mit den Zusätzen "Tofu" oder "Veggie" in den Produktbezeichnungen darauf hinweisen, dass es sich nicht um Milchprodukte handelt. Dem folgten die Richter nicht. Eine Verwechslungsgefahr für Verbraucher könne nicht ausgeschlossen werden, so der Europäische Gerichtshof.
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