Die Beamten entdeckten zunächst in unmittelbarer Nähe ein weggeworfenes Portemonnaie mit einem alten Entlassungsschein aus einer Justizvollzugsanstalt. Mit diesen Daten war der Mann zur Fahndung mit Haftbefehl ausgeschrieben.
Unter anderem bestand ein Urteil des Amtsgerichts Geilenkirchen vom Januar 2014 wegen räuberischer Erpressung sowie des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Daraus ergab sich eine Gesamtfreiheitsstrafe von 397 Tagen.
Nach der Festnahme ging es für den jungen Mann zunächst in Polizeigewahrsam und von dort in die Justizvollzugsanstalt.
mitt/rs