Hubert Heck ist sehr zuversichtlich, dass das Versicherungskomitees am 19. Juni eine, bindenden Beschluss fassen soll. Das Ende des Monats auslaufende IZOM-Abkommen regelte bislang für die Ostbelgier den Zugang zu ärztlichen Leistungen im Ausland, die bislang vor allem in Deutschland in Anspruch genommen wurden.
Klar sei aber, dass die Nachfolgeregelung für die Bürger in der Deutschsprachigen Gemeinschaft kein neues IZOM darstellt: "Die Erwartungen sollten nicht zu hoch sein. Wir werden keine bessere Regelung bekommen, sondern eine, die weniger großzügig ist. Wenn man aber bedenkt, dass alles auf der Kippe stand, sind wir in der Arbeitsgruppe sehr zufrieden."
Die neue Regelung gilt für die Bürger der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Gemeinden Malmedy, Weismes, Baelen, Welkenraedt und Bleyberg. Sie betrifft aber nicht die Grenzgänger. Sie haben die gleichen Rechte, wie bisher.
Die Einigung der Arbeitsgruppe sieht unter anderem vor, dass künftig ambulante Behandlungen im Ausland zu 75 Prozent von belgischen Kassen bezahlt werden. 3Da die deutschen ärzte, die belgsichen Patienten aber wie Privatpatienten behandeln, haben wir es oft mit deutlich höheren Rechnungen zu tun. Deshalb gilt die 75 Prozent Regelung nur dann, wenn die Rechnung nicht höher als 200 Euro ist.Liegt sie darüber, wird die belgische Rückerstattung angewendet."
Hier das komplette Gespräch mit Hubert Heck zum anhören
Rudi Schroeder - Foto: BRF