Die Arbeitsgruppe mit Vertretern des Landesamtes für Kranken- und Invalidenversicherung LIKIV, der Landesbünde der Krankenkassen sowie Vertretern von DG-Regierung und Ministerium hat sich am Mittwoch auf eine gemeinsame Regelung geeinigt.
Das hat Hubert Heck von der Freien Krankenkasse dem BRF auf Anfrage mitgeteilt. Heck sagte, er sei zuversichtlich, dass dieser Vorschlag auf der entscheidenden Sitzung des Versicherungskomitees am 19. Juni akzeptiert und verabschiedet werde.
Damit wäre die Nachfolge für das Ende des Monats auslaufende IZOM-Abkommen klar. Es regelte bislang für die Ostbelgier den Zugang zu ärztlichen Leistungen im Ausland, die bislang vor allem in Deutschland in Anspruch genommen wurden.
Die Einigung der Arbeitsgruppe sieht unter anderem vor, dass künftig ambulante Behandlungen im Ausland zu 75 Prozent von belgischen Kassen bezahlt werden, wenn die Rechnung nicht höher als 200 Euro ist.
Darüber hinaus soll für die Patienten die Möglichkeit geschaffen werden, einen S2-Schein zu beantragen. Er berechtigt Einwohner der Deutschsprachigen Gemeinschaft und angrenzender Gemeinden, bestimmte fachärztliche Leistungen unter definierten Voraussetzungen in Deutschland in Anspruch zu nehmen. Die belgischen Kassen würden dafür die Kosten übernehmen, aber nicht für Folgebehandlungen.
rs - Illustrationsbild: BRF