Der Erbpachtvertrag zwischen der Gemeinde St. Vith und dem Betreiber sieht einen jährlichen Erbbauzins von gut 38.000 Euro vor. Sollte die Gemeinde mal Steuern auf Windkraftanlagen einführen, würde deren Betrag vom Erbbauzins abgezogen, erklärte Schöffe Herbert Grommes.
stp - Bild: BRF