Das Abkommen müsse so lange verlängert werden, bis ein bedarfsorientiertes Nachfolgeabkommen zustande komme, das alle Ostbelgier ausreichend versorge. Ein Aufschub, beispielsweise bis zum 30. Dezember 2017, sollte dann genutzt werden, um mithilfe der geforderten Falldaten für die in Ostbelgien Versicherten die beste Lösung zu erarbeiten.
Die CSP will auch über die Inhalte der verhandelten Regelung informieren und zwar am 8. Juni im Café Select in Kelmis, am 15. Juni im Haus Harna in Walhorn und am 22. Juni im Hotel Tychon in Eynatten. Die Veranstaltungen finden jeweils um 20 Uhr statt.
mitt/cd - Bild: BRF