Die 36-Jährige war im April vergangenen Jahres auf der Bundesstraße 53 auf der Gegenfahrbahn mit einem Auto frontal zusammengestoßen. In ihrem Wagen starben ihr Lebensgefährte und eine Freundin.
Ursprünglich war die Frau aus dem Hunsrück wegen Mordes angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr anfangs vorgeworfen, das Auto wegen eines Streits absichtlich in den Gegenverkehr gelenkt zu haben. Der Mordvorwurf hatte sich aber nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft im Prozess nicht beweisen lassen.
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