Die Änderung sieht vor, dass künftig die ernannten Richter des Gerichtes Erster Instanz, des Handelsgerichtes und des Arbeitsgerichtes mit ihrem Einverständnis vom Gerichtspräsidenten delegiert werden können, um ihre Kollegen im Friedens- oder Polizeigericht zu ersetzen. Außerdem darf der Präsident des Gerichtes Erster Instanz von Eupen künftig bei Bedarf auch das Amt des Friedensrichters oder des Polizeirichters ausüben.
Im Falle eines langfristigen Ausfalls oder einer Pensionierung kann es im Eupener Gerichtsbezirk schnell zu einem Mangel an Gerichtsbeamten kommen. Die zusätzliche Mobilität soll gewährleisten, dass der Bezirk auch in diesem Fall reibungslos funktioniert.
Friedensrichter im Gerichtsbezirk Eupen bleiben erhalten
Die zwei Friedensrichter im Gerichtsbezirk Eupen bleiben erhalten. Das ist das Fazit aus einem Treffen des ostbelgischen Europaabgeordneten Pascal Arimont mit Justizminister Koen Geens und Vertretern des Gerichtsbezirks Eupen am Mittwoch in Brüssel.
Im Rahmen der Justizreform soll ein gutes Drittel der fast 190 Friedensgerichte im Land geschlossen werden. Im Gerichtsbezirk Eupen soll zwar keine Schließung stattfinden, jedoch bestand die Gefahr, dass die Anzahl Friedensrichter von derzeit zwei auf eins reduziert würde. Dies wird nach Aussagen des Justizministers nicht geschehen. Engpässe seien also nicht zu befürchten, so Arimont in einer Pressemitteilung.
Nicht vom Tisch ist indes die Verlegung des Friedensgerichts samt Geschäftsstelle von St. Vith nach Eupen. Das hat zur Folge, dass dortige Sitzungen offiziell nur noch "sous l’arbre", also in anderen Räumlichkeiten als Gerichtsgebäuden, stattfinden können.
mitt/ake - Bild: Julien Claessen/BRF