Den Grundbesitz hatte die Stadt Köln 1950 an den belgischen Staat für den Bau des Belgischen Hauses ausdrücklich zu dem Zweck veräußert, ein Haus zur Pflege der deutsch-belgischen Freundschaft zu bauen und zu unterhalten. Dabei sollte das Haus im Wesentlichen dem kulturellen Austausch dienen.
Eine Fortsetzung dieser Tradition kann mit der getroffenen Regelung gesichert werden.
mitt/fs