Dabei geht es um Prozeduren für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten, die den Gläubigerschutz beantragen. Diese Prozeduren sollen künftig einfacher, flexibler und preisgünstiger werden. Nach Angaben von Premier Verhofstadt liegt bei der Gesetzesnovelle der Schwerpunkt auf der Rettung des Konkurs-bedrohten Unternehmens. Die Rechte der Gläubiger stehen nicht mehr an erster Stelle. Die Regierung plant auch, die vorrangigen Forderungen des Finanzamtes abzuschaffen.
Das bisherige Gesetz über den Gläubigerschutz aus dem Jahre 1997 hat offenbar das erhoffte Ziel verpasst. Im vergangenen Jahr haben von 22.000 Unternehmen, die in Belgien in finanzielle Schwierigkeiten geraten waren, nur 82 den gerichtlichen Vergleich erhalten. Über 7.900 der Betriebe wurden bankrott erklärt.
Kernkabinett schlägt Reform des sogenannten gerichtlichen Vergleichs vor
Das Kernkabinett der Regierung Verhofstadt hat sich auf eine Reform des sogenannten gerichtlichen Vergleichs verständigt.