Mai in Kraft getretene europäische Richtlinie zur Sozialgesetzgebung stellt tausende Limburger, die in den Niederlanden arbeiten, aber ihren Wohnsitz in Belgien oder Deutschland haben, vor Probleme. Im Falle von Arbeitslosigkeit erhalten sie die Arbeitslosenunterstützung im Wohnsitzstaat. Auch weitere fiscale Vorteile, wie der Abzug von Hypothenzinsen entfällt. Das niederländisch-belgische Zentrum hat bereits vor den Folgen der Regelung gewarnt. Demnach würden die betroffenen Niederländer im Falle einer Entlassung tausende Euro pro Monat verlieren. Das Zentrum will auf juristischem Wege jetzt zumindest eine Ausnahmeregelung für Grenzpendler erreichen.
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