Es gebe keine belastbare Grundlage, die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen von der Sicherheit eines genehmigten AKW-Betriebs in der EU abhängig zu machen, sagte Hendricks am Freitag im Bundestag. Solange in Deutschland Kernbrennstoffe produziert würden, müssten nach rechtsstaatlichen Grundsätzen auch Ausfuhrgenehmigungen erteilt werden.
Die Grünen hatten beantragt, den Export von Brennstäben an die Kernkraftwerke Doel und Tihange zu stoppen. Der einzige Weg, das zu erreichen, wäre eine Schließung der Uranfabriken in Deutschland, sagte Hendricks. Diese Option lasse sie derzeit rechtlich prüfen.
Vergangenes Jahr hatte die Umweltministerin die belgische Regierung vergeblich aufgefordert, Tihange 2 oder Doel 3 bis zu Klärung offener Sicherheitsfragen stillzulegen. Gegner der Exporte leiten daraus das Recht ab, die Exporte zu stoppen - sie gefährdeten die Sicherheit Deutschlands.
Entgegen der Ansicht von Barbara Hendricks sind auch die Rechtsberater der Initiative "DreiländerRegion Aachen gegen Tihange" der festen Überzeugung, dass die deutsche Bundesregierung die Lieferung von Brennstäben nach Belgien unterbinden kann.
dpa/rs - Archivbild: BRF