3 Kommentare

  1. Ist es Mord? Steht das schon fest? Könnte es nicht auch Totschlag gewesen sein? Unschuldsvermutung?
    Investigativer Journalismus sieht anders aus...

  2. Der Haftbefehl wurde ausgestellt wegen Ermordung (also mit Vorsatz) und Vergewaltigung mit Gewalt.
    Natürlich besteht die Unschuldsvermutung.
    Aber der Untersuchungsrichter hat diese Verdächtigung in Betracht genommen.