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Verhandlungen um Izom-Nachfolge kurz vor dem Abschluss: Erste Details

25.04.201718:40
Bild: BRF

Es war ein Paukenschlag für die Gesundheitsversorgung der deutschsprachigen Belgier: Ende Dezember kippte die Föderalregierung das sogenannte Izom-Abkommen. Ende Juni läuft die Übergangslösung für das Abkommen aus, von daher war bei den Verhandlungen um eine Nachfolgeregelung Eile geboten. Jetzt stehen sie kurz vor dem Abschluss und es gibt erste Details.

Am Montag war das Abkommen noch Thema im PDG. In seltener Einstimmigkeit forderten alle Abgeordneten die Föderalregierung auf, die Gesundheitsversorgung der Ostbelgier in ihrer Muttersprache weiterhin zu gewährleisten. Lange Zeit war unsicher, ob es überhaupt einen Izom-Nachfolger geben wird.

Nach zähen Verhandlungen zwischen den belgischen Krankenkassen und dem Landesamt für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) steht nun ein neuer Entwurf. "Das Izom war ein Abkommen, das mit deutschen und am Anfang auch mit niederländischen Partnern zusammen organisiert wurde. Wir sprechen jetzt von einer rein belgischen Lösung", sagt Hubert Heck von der freien Krankenkasse, der das neue Abkommen mitverhandelt.

Keine vollständige Rückerstattung mehr

Die deutschen Krankenkassen werden also künftig nicht mehr an der Prozedur beteiligt sein. Dass Leistungen vollständig zurück erstattet werden, so wie unter Izom, wird es auch nicht mehr geben. Stattdessen werden belgische Patienten, wenn sie einen Arzt in Deutschland aufsuchen, die Behandlung (so wie in Belgien) bezahlen und dann einen Teil der Kosten von ihrer Krankenkasse zurück erstattet bekommen.

Für ambulante Behandlungen werden 75 Prozent der Rechnung bei Beträgen unter 200 Euro zurückerstattet. Über diesem Betrag werden die Rechnungen von der Krankenkasse aufgeschlüsselt und so zurückerstattet, wie es auch bei Leistungen in Belgien der Fall wäre.

"Es war hier das Problem zu berücksichtigen, dass die deutschen Ärzte ihre Honorare des öfteren erhöhen, wenn der Patient Selbstzahler ist und davon ausgegangen wird, dass es ein Privatpatient ist. Um hier eine Lösung zu finden, ist jetzt vorgesehen, dass die Erstattung der belgischen Krankenkassen sich auf den bezahlten Preis stützen wird und nicht auf das Basis-Honorar. Das würde dann nämlich bedeuten, dass der Patient von einem überhöhten deutschen Honorar eine geringe belgische Erstattung bekommen würde", erklärt Heck.

Keine Nachweispflicht

Medikamente kann man zwar noch in Deutschland kaufen, aber auch hier wird nur so zurückerstattet, wie der Wirkstoff auch in Belgien erstattet würde. Eine Pflicht, nachzuweisen, dass die Leistung, die man in Anspruch nehmen möchte, in Belgien nicht auf deutsch verfügbar ist, gibt es aber nicht. Davon war zu Beginn der Verhandlungen die Rede, praktisch würde diese Nachweispflicht laut Versicherern aber mehr Papierkram verursachen als sie Kosten einsparen würde.

Grundgedanke hinter dem neuen Abkommen ist also, dass nur die Leistungen erstattet werden, die auch in Belgien erstattet würden und das zu möglichst ähnlichen Bedingungen. "Es geht hier in meinen Augen weniger um eine budgetäre Belastung für den Föderalstaat, sondern es geht darum, Gerechtigkeit walten zu lassen. Es hat nämlich auch viele Beschwerden gegeben, dass die Deutschsprachigen viele Leistungen in Anspruch nehmen können, die andernorts nicht möglich sind", so Heck.

Die neue Regelung soll ab dem ersten Juli in Kraft treten. Dann läuft auch die Übergangsregelung zum Izom-Abkommen aus. Am 10. Mai trifft sich die Arbeitsgruppe zum vorerst letzten Mal, um die Nachfolgeregelung zu besprechen. Danach muss das LIKIV über das Gesamtpaket entscheiden. Dass die Regelung nicht akzeptiert wird, hält Hubert Heck aber für unwahrscheinlich, da das LIKIV von Anfang an an den Verhandlungen beteiligt war.

ake/mg - Bild: BRF

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