Überall im Lande werden in der Vorstellung von Koen Geens Wege zum Friedensgericht länger. Doch anders als etwa in Malmedy, Stavelot, Saint Hubert, Aubel, Herve und vielerorts anderswo fällt der Kanton St. Vith nicht weg. Das ist eine der wenigen Ausnahmen in der langen Liste des Ministers.
Der Eupener Gerichtspräsident Charles Heindrichs versteht die Ankündigung des Ministers so, dass es sich eindeutig nicht um eine Zusammenlegung mit Eupen handelt. Auch würde die Möglichkeit erhalten bleiben, dort weiterhin Sitzungen abzuhalten.
Dann beginnen aber auch schon die offenen Fragen, wie, was und wo. Zeitrahmen und Modalitäten seien noch völlig offen, ebenso wie praktische Möglichkeiten, den neuen Rahmen gegebenenfalls anzupassen.
Grundsätzlich sei es so, dass der Richter mit seiner Kanzlei verbunden sei. Post und E-mails würden viel möglich machen, doch wenn ein Kontakt gewünscht oder gefordert werde, müsse das dann persönlich in Eupen gemacht werden. Er nennt Beispiele im Zusammenhang mit Entscheidungen über Vormundschaft oder Vermögensverwaltung betreuter Personen.
Ein anderer Aspekt sind Vorladungen. Didier Cremer von der Anwaltskammer nennt ein Beispiel, bei dem auch ein kleiner Betrag, etwa einer Rechnung von einem Telefonnetzbetreiber eine Person, beispielsweise aus Burg-Reuland, mit einer Vorladung konfrontiert. Dann müsste die Person nach Eupen, was doch ein Stück Weg sei, wenn sie keinen Anwalt habe, der gegebenenfalls für sich einen Eupener Kollegen einschalten könnte. Wichtig für den Rechtssuchenden sei es in diesem Zusammenhang zu wissen, dass der Dienst für Rechtshilfe in Sankt Vith bestehen bleibe.
Andere offene Fragen betreffen die Infrastruktur: Zur Zeit ist in Eupen nur Raum abgerissen worden, noch gebe es kein neues Justizgebäude, gibt der Gerichtspräsident zu bedenken.
Dass es zur Zeit Gespräche gebe, aber keinen großen Aufschrei, erklären Heindrichs und Cremer mit dem Hinweis auf die interne Maßnahme, völlig verschieden von der Brisanz der institutionellen Bedrohung 2013, als der deutschsprachige Gerichtsbezirk und somit die Rechtsprechung in deutscher Sprache bedroht war.
Frederik Schunck - Bilder: Stephan Pesch/BRF
Für unsere Eifeler Mitbürger fängt die christliche Nächstenliebe des CD&V-Ministers Geens anscheinend erst nach einer einstündigen Autofahrt nach Eupen an...
Sollte das Friedensgericht nicht die Rechtsprechungsinstanz sein, die dem Bürger in seinem Alltag am nächsten ist?
Danke Koen, für das feinfülige Verständnis, dass die DG keine geographisch zusammenhängende Einheit ist.
Wenn sich also demnächst die Nachbarn Hinz und Kunz in Burg-Reuland über ihren Gartenzaun streiten, können sie sich erstmal ein Stunde ins Auto setzen, um nach Eupen zu fahren, und danach eine Stunde zurück. "Rationalisierung", "Effizienz" und "Kosteneinsparungen" nennt man das dann...