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Das Arbeitsamt mit ersten Erfahrungen zur Kontrollbefugnis

21.03.201719:02
  • Arbeitsamt der DG
  • Eupen
Arbeitsamt der DG in Eupen
Arbeitsamt der DG in Eupen (Illustrationsbild: Thierry Roge/Belga)

Das Arbeitsamt der DG hat am Dienstag über die Arbeitsmarktlage und seine Tätigkeit im Jahr 2016 berichtet. Gleichzeitig traten die neuen Befugnisse - übertragen durch die sechste Staatsreform - in Kraft. Diese beinhalten nicht zuletzt auch den Auftrag, zu kontrollieren und zu bestrafen.

2016 hatte das Arbeitsamt mehr Personen zu betreuen, nämlich auch die 55- bis 60-Jährigen. Es verzeichnete seit längerer Zeit erstmals mehr arbeitslose Männer als Frauen, die Krise von 2008 sei noch nicht überwunden, doch gehe es aufwärts, der Fachkräftemangel bleibe problematisch, der Anteil von Langzeitarbeitslosen stagniere.

Die Beschäftigung sei erstmals seit 2010 gestiegen. 2016 sei zudem die Arbeitslosigkeit zurück gegangen. 2012 wurde die Gesetzgebung verschärft, zum Teil mit harten Strafen, wie eine Sperre über einen Monat bzw. über ein Jahr bis hin zu unbefristet. Für Berufseinsteiger gelten Auflagen für den Zugang zum Eingliederungsgeld. Arbeitsamtsdirektor Robert Nelles nennt den Einfluss der Verschärfung auf die Arbeitslosenzahl marginal.

Im Rahmen der sechsten Staatsreform sind dem Arbeitsamt neue Befugnisse übertragen worden. Die Übertragung ist laut Ministerin Weykmans erfolgreich verlaufen. Neben den lokalen Beschäftigungsagenturen und den Freistellungen von der Arbeitssuche für Arbeitslose, die einer Ausbildung nachgehen möchten, ist auch der Bereich von Kontrolle und Sanktionen dem Arbeitsamt übertragen worden.

Frederik Schunck - Illustrationsbild: Thierry Roge/BELGA

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