„Jede Person hat ein Anrecht auf Sozialhilfe. Der Zweck dieser Sozialhilfe besteht darin, jedem die Möglichkeit zu bieten, ein menschenwürdiges Leben zu führen." So lautet Artikel 1 des Gesetzes über die Öffentlichen Sozialhilfezentren.
Vor 40 Jahren wurde das Grundlagengesetz geschaffen. Im Europasaal des Ministeriums in Eupen wurde Freitagabend daran erinnert.
DG-Sozialminister Antoniadis sagte, die ÖSHZ seien aber auch Einrichtungen, die etwa durch sozialberufliche Eingliederung Perspektiven eröffneten.
Einer der Referenten beim Festakt war der Leiter des Zentrums für Regionalgeschichte in Ostbelgien, Dr. Carlo Lejeune. Er erinnerte an den Zeitgeist, der in den 1970er Jahren zur Verbesserung der Sozialhilfe führte. "Auf der einen Seite hatten die Menschenrechte zu der Zeit einen sehr hohen Stellenwert. Auf der anderen Seite war Belgien dabei sich zu verändern", sagte Lejeune im BRF-Interview.
fs