Der Große Senat des deutschen Bundesfinanzhofs hatte vor ein paar Wochen reklamiert, dass für den bislang praktizierten Steuererlass auf Sanierungsgewinne die gesetzliche Grundlage fehle. Nach dem Urteil drohen Firmen oder Gesellschaften am Ende der Insolvenz hohe Nachforderungen von Kommunen und vom Finanzamt, die die Buchgewinne besteuern könnten.
Alemannia müsste 2,4 Millionen Euro nachzahlen, was die nächste Insolvenz bedeuten würde. Die Forderung gegen Alemannia ist bis Ende Mai gestundet. Alemannia-Aufsichtsratsvorsitzender Christian Steinborn begrüßte die Initiative des Bundesrats. Bis Ende Mai soll das Gesetz verabschiedet sein.
Die Regelung soll auch rückwirkend gelten. Es bliebe die Gefahr, dass das Sanierungsgesetz später von der EU in Brüssel noch gekippt würde, falls man dort eine ungerechtfertigte Beihilfe durch das neue Gesetz ausmachen würde.
az/rs Foto: BRF