Die nicht-schulpflichtigen Kinder waren zu Hause verblieben, so dass die Gesundheitsbehörde keinen Grund zur Beunruhigung sieht.
Sie weist darauf hin, dass Masern eine meldepflichtige Krankheit ist und nutzt die Gelegenheit, den routinemäßigen Aufruf an Ärzte und Schulleiter bei dieser Gelegenheit zu erneuern.
mitt/fs - Illustrationsbild: Anthony Dehez/Belga