Dort, so die Zeitung, habe die Gerichtsvollzieherin ein Inventar über die eventuell zu pfändenden Güter erstellt. Als die Bewohnerin am Abend von ihrer Arbeit nach Hause zurückkehrte, stellte sie fest, dass das Wohnungsschloss ausgetauscht worden war.
Bei der Polizei konnte schließlich der Irrtum aufgeklärt werden: Die Visite sollte eigentlich einem im selben Haus wohnenden jungen Mann gelten, der Gemeindesteuern in Höhe von 57,45 Euro nicht bezahlt hatte. Die Gesamtforderung belief sich inzwischen wegen Zinsen, Gerichts- und anderer Kosten auf mehr als 450 Euro.
Die peinliche Verwechslung ereignete sich vor zehn Tagen. Bis heute hat sich bei der jungen Frau niemand entschuldigt.
meuse/rs - Illustrationsbild: BRF