Seit drei Monaten ist es auf dem Entenhof "La Canardière" in Baelen ruhig geworden. Hier hält man sich an die Stallpflicht, die die Föderalbehörde AFSCA Anfang November zum Schutz vor der Vogelgrippe erlassen hatte.
Dass diese jetzt nicht nur professionelle Betriebe betrifft, sondern auch auf private Höfe ausgeweitet wurde, ist im Sinne der Berufszüchter. "2014 gab es schon einmal eine Stallpflicht bis März, bis die Zugvögel zurückgekehrt waren. Wir waren zu dieser Vorsichtsmaßnahme gezwungen. Privatleute mussten es damals nicht. Jetzt schon und darüber bin ich erleichtert. Ich befürchte allerdings, dass einige die Stallpflicht nicht respektieren und die Krankheit sich doch noch auf andere Tierbestände ausbreiten könnte", sagt Sylive Cornet von "La Canardière" in Baelen.
2008 hat Sylvie Cornet ihren Entenhof in Baelen eröffnet. Sie ist eine von neun Foi-Gras-Produzenten in der Wallonie. Zu ihren Kunden zählen Restaurants, Geschäfte, aber auch Privatleute, für die sie unter anderem Kochkurse anbietet.
Um kein Risiko für ihren Zuchtbetrieb einzugehen, hält sie ihre Enten im Stall und lässt sie nicht frei laufen. "Wir haben die Genehmigung, die Tiere draußen zu halten, wenn wir ein Netz über die Auslauf-Fläche spannen. Ich bin aber skeptisch, weil immer noch Exkremente von Zugvögeln durch das Netz auf den Boden fallen könnten. Ich versuche, meine Enten vor der Vogelgrippe zu schützen. Diese Krankheit würde der Tierbestand nicht überleben."
Da sich die Zahl der Enten zu den Feiertagen stark reduziert hat, stellt die Stallpflicht für La Canardière kein Problem dar. Allerdings: In zwei Wochen sollen diese Enten zum Schlachthof gebracht werden - und der Transport ist noch verboten.
Michaela Brück - Illustrationsbild: Eric Cabanis/AFP