Facebook hatte daraufhin das Profil der Frau gesperrt. Das Foto hatte sie auf Google gefunden und nicht auf einer kinderpornografischen Webseite.
Die Richter sahen in der Veröffentlichung keinen Straftatbestand, auch weil das Foto keinen sexuellen Charakter gehabt habe.
Außerdem fanden Ermittler bei einer Durchsuchung der Wohnung der Angeklagten keine belastenden Hinweise.
rtbf/rs - Bild: Karen Bleier (AFP)