Im August 2007 hatte er mit dem Dienstwagen auf einer dreispurigen Straße einen PKW gerammt. Die Fahrerin musste mehrere Tage im Krankenhaus behandelt werden.
Das Strafgericht von Arlon befand nun, dass der Polizist sich in einem dringenden Einsatz befunden habe und durch das eingeschaltete Blaulicht und die Sirene Vorfahrt gehabt habe. Dies habe das Unfallopfer missachtet.
avlux/ga