Ein erste Vorlage sah vor, dass Angestellte einer Interkommunalen nicht gleichzeitig ein Schöffenamt ausüben dürfen oder das Amt eines Permanentdeputierten, bzw. nicht Bürgermeister oder ÖSHZ-Präsident sein können.
Die Mehrheit aus PS und CDH beschränkte jetzt diese Unvereinbarkeiten auf die Direktoren der Interkommunalen, mit dem Argument, die erste Fassung, die alle Angestellten in das Verbot einbezog, sei zu einengend gewesen, auch habe der Staatsrat Bedenken gehabt.
Die Opposition, die scharfe Kritik am Zurückrudern der Mehrheit übte, nannte den Hinweis auf den Staatsrat ein 'vorgeschobenes Argument'.