Es ist kalt, Schnee und Eis bedecken die Felder - und – so beschreibt es ein Eifeler Bauer - das Vieh steht drinnen im Mist, weil die Jauchegruben voll sind und die Gülle nicht entsorgt werden kann. Denn zwischen dem 1. Oktober und dem 15. Januar gibt es eine Sperrfrist zur Ausbringung der Gülle auf Grünlandflächen. Die ist jetzt zwar abgelaufen, doch auf Schnee und gefrorenem Boden kann und darf auch keine Gülle ausgefahren werden.
Die EU-Richtlinie zum Grundwasserschutz hat die Wallonische Region immer wieder angepasst. Marc Schröder, Berater beim Bauernbund, hält diese kalendergebundene Regelung nicht für sinnvoll. "Wir sind der Meinung, dass aus pflanzenbaulicher Sicht nicht der Kalender ausschlaggebend ist, sondern das Wetter und der Bodenzustand. Es gibt auch seit über 20 Jahren Versuche in Deutschland und auch in anderen Ländern, bei denen man festgestellt hat, dass die Wirksamkeit des Stickstoffs bei der Ausbringung im Winter unter gewissen Bedingungen genauso schlecht oder gut sein kann wie die Ausbringung im Sommer", erklärt Schröder;
"Deshalb denken wir, dass man - wenn man es am Kalender festmacht - nicht den besten Moment findet. Seitdem diese Regelung mit den Fristen besteht, haben wir immer wieder Situationen gehabt, wo der Gesetzgeber Ausnahmen schaffen musste, weil man sah , dass das einfach nicht klappt."
Regelung funktioniert in der Praxis nicht
Problematisch wird es auch, wenn die Landwirte aufgrund des Wetters im Herbst erst spät ihre Ernte einbringen können und somit auch die Ausbringung der Gülle auf den abgeernteten Feldern sich nach hinten verschiebt, so dass ein Einhalten der Sperrfrist schwierig wird.
Dass die Regelung in der Praxis nicht funktioniert, beklagen auch die Mitglieder des Verbandes deutschsprachiger Landwirte, der am vergangenen Donnerstag tagte. "Die Landwirte sind zum Teil schon sehr verärgert über diese Regelung. Dass man jetzt nicht ausbringen kann, ist ein bisschen nachvollziehbar. Das macht normalerweise auch keiner - es sei denn, es ist wirklich ein Notfall und die Gruben laufen über. Was aber ärgerlich ist, dass wir im Spätherbst und frühen Winter günstige Bedingungen hatten und da durfte man nicht. Was wird jetzt passieren? Sobald der Schnee abgegangen ist und die Flächen wieder tragfähig sind, wird jeder Gülle ausfahren", meint Schröder. "Das wird bei der Bevölkerung dann wieder den Eindurck erwecken, dass die Landwirte die Umwelt belasten, obwohl sie gezwungen, so lange warten zu müssen."
Verstöße werden sanktioniert
Die Sperrfrist führt auch dazu, dass viele Landwirte nach zusätzlichen Lagerkapazitäten außerhalb ihres Betriebes suchen müssen. Dem Eindruck, dass es in Ostbelgien jetzt mehr Gülle durch intensivere Landwirtschaft gebe, widerspricht Marc Schröder. Zahlen der letzten Jahre belegten, dass der Rindviehbbestand hier seit der Einführung der Milchquoten 1984 um ein Drittel abgebaut worden sei.
Auch die Nitratbelastung im Grundwasser in der Eifel und dem Eupener Land sei vergleichsweise gering. Zudem sei die Landwirtschaft nicht der einzige Verursacher. Der Grundwasserschutz und die Einhaltung der Sperrfristen werden von der Wallonischen Region gezielt kontrolliert - durch Polizei und Umweltpolizei. Dabei kommen auch Hubschrauber zum Einsatz, um zum Beispiel festzustellen, ob Gülle auf Schnee ausgebracht worden ist.
Verstöße werden sanktioniert. "Für den Landwirt kann das in zweierlei Hinsicht sehr kostspielig werden: Zum einen gibt es eine Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft und zum anderen - wenn die Sache aktenkundig wird -, dann führt das zu Abzügen bei den Prämien, die man von der EU kriegt. Diese Direktzahlungen werden dann entsprechend gekürzt", erklärt Schröder.
Bauernbund plädiert für praxistaugliche Bestimmungen
Der Bauernbund hat bereits mehrfach bei der Politik dafür plädiert, die gesetzlichen Bestimmungen praxistauglich anzupassen, konnte sich bislang aber nicht damit durchsetzen. "Wir haben uns gewünscht, das man im Herbst die Gülle länger ausbringen kann. Wir sagen aber auch ganz deutlich, dass es um die Ausbringung auf Dauergrünland geht in geringen Mengen. Dauergrünland hat eine Pflanzendecke, die den ganzen Winter über bestehen bleibt, das Wurzelwachstum läuft auch bei geringen Temperaturen und Dauergrünland gilt als eine Nitratfalle", so Schröder. "Wenn man im Spätherbst oder frühen Winter Gülle in geringen Mengen ausbringt, dann führt das eher zu einer Stärkung des Wachstums und man nimmt den Landwirten dann auch den Druck vor dem Beginn der Sperrfrist, - koste es was es wolle - die Güllegruben bis auf den letzten Kubikmeter leer zu machen." Bzw. im Frühjahr wieder loszulegen.
Auch in diesem Jahr wird die Kalender-Regelung der Wallonischen Region wohl dazu führen, dass es wieder zu einer massiven Gülleausbringung auf den Feldern kommt, wenn Schnee und Eis geschmolzen sind.
mb/mg - Illustrationsbild: Nicolas Maeterlinck/BELGA
Darf im Winter nicht ausgefahren werden.
Ne is klar. Was hier in Herbesthal ausgefahren worden ist, ist nicht normal. Selbst bei Frost. Und jetzt fast Täglich bis zu drei mal auf der selben Weide. Normal ist das nicht.