Sein Rechtsbeistand machte einen Prozedurfehler beim Haftbefehl geltend.
Die Anklagekammer musste dem Einwand zustimmen. Der Haftbefehl war nicht innerhalb der erforderlichen, von der Verfassung vorgeschriebenen Frist erteilt worden.
Der Mann soll die beiden Kinder getötet, im Haus Feuer gelegt und sich dann die Pulsadern aufgeschnitten haben. Der Mann befindet sich derzeit noch im Krankenhaus.
Dieser Vorfall hatte Ende Dezember in Soumagne ebenso wie jetzt der aktuelle Prozedurfehler große Bestürzung hervorgerufen.
meuse/fs