Über solche Weihnachtspost freut sich bestimmt niemand. Am 2. Weihnachtstag haben einige Hauseigentümer in Kelmis ein Einschreiben der Gemeinde erhalten. Es wurde ihnen mitgeteilt, dass die Gemeinde festgestellt habe, dass eine ihrer Immobilien als leerstehend gilt. Sollte es am 1. Januar 2018 noch immer der Fall sein, falle das Gebäude unter die Steuer auf leerstehende Bauten.
Die Leerstandssteuer der Gemeinde Kelmis war auch Gegenstand der letzten Gemeinderatssitzung. Die CSP-Opposition wollte unter anderem wissen, ob die Mehrheit auch erwogen habe, die Steuer nicht zu veranschlagen. Die Frage nach Aufwand und Nutzen ist nicht an den Haaren herbeigezogen. Das zeigte unsere Nachfrage bei mehreren Gemeinden der DG.
Patrick Schössler, Generaldirektor der Gemeinde Burg-Reuland, erklärte, dass das Eintreiben der Steuer einen riesigen Verwaltungsaufwand für die Gemeinde darstelle. Nach der Bestandsaufnahme gebe es Einspruchsfristen und auch immer wieder gute Gründe des Eigentümers, die eine Steuerbefreiung rechtfertigten.
Probleme bei der Erhebung
Dass die Leerstandssteuer ein Kraftakt sei, bestätigte auch Bernd Lentz, der Generaldirektor von Raeren. Streitfälle sind in Raeren wie in anderen Gemeinden auch schon vor Gericht gelandet.
Der Generaldirektor der Ameler Gemeindeverwaltung, Jochen Lentz, berichtet von einem noch komplizierteren Fall. Seitdem der Eigentümer einer betroffenen Immobilie verstorben ist, streitet sich die Erbengemeinschaft über die Immobilie und auch über die Bezahlung der Steuer.
Eine Steuer, für die jede Gemeinde andere Kriterien festlegen kann. Mal dient die Länge der Fassade als Grundlage, mal die Bebauungsfläche. Es gibt feste Pauschalen oder wie in Lontzen eine Mindestpauschale.
Im Haushalt der Gemeinde Lontzen erwartet man 2017 Steuereinnahmen in Höhe von 18.000 Euro. Doch Ziel ist es, den Leerstand zu bekämpfen und nicht die Gemeindekasse anzudicken, sagt Pascal Neumannn, Generaldirektor der Lontzener Gemeindeverwaltung.
Pascal Kreusen, Generaldirektor der Gemeinde Kelmis erklärt, dass sich der Aufwand schon in mehrfacher Hinsicht lohne. Das Melderegister werde aufgefrischt, Wohnungen würden wieder zur Verfügung gestellt. Auch die Steuern seien die Mühe wert.
Manche Gemeinden machen keinen Druck
Neben den verschiedenen Berechnungsarten für die Steuer gibt es aber auch Unterschiede in der Entschlossenheit einer Gemeinde, die Leerstandssteuer einzutreiben. Das bestätigten die Generaldirektoren von Eupen und Welkenraedt, René Bauer und Marc Bebronne.
In Welkenraedt geht sogar das Gerücht um, dass die Steuer abgeschafft worden sei. Tatsächlich ist dies nicht der Fall. Es hat aber bislang noch niemand zahlen müssen, weil auch niemand einen endgültigen Steuerbescheid erhalten hat, gibt Bebronne zu.
Offenbar haben die betroffenen Immobilienbesitzer in Welkenraedt gute Gründe, die sie von der Steuer befreien. In einem Fall hat ein Eigentümer einfach ein Verkaufsschild ins Fenster gelegt. Eupens Generaldirektor René Bauer sagt dazu: "Wir sind nicht die Inquisition, aber ein Schild im Fenster würde uns nicht reichen."
Die Erhebung einer Leerstandssteuer wurde zwischenzeitlich von der Wallonischen Region übernommen. Durch ein Dekret aus dem Jahr 2005 wurde diese Aufgabe aber aufgehoben und wieder wie bis 1998 Zuständigkeit der Gemeinden.
Manuel Zimmermann - Bild: Frank May (dpa)