Wie Tangui Vandenput, Anwalt der Betreiberfamilie Baeck dem BRF erklärte, hatte die Wallonie ihren Bestimmungserlass für das Gebiet schon vorab zurückgezogen.
Der Auditor beim Staatsrat hatte nämlich schon im Vorfeld juristische Bedenken geäußert, da die wallonischen Natura-2000-Kriterien zum Zeitpunkt des Erlasses noch gar nicht klar waren. Diese wurden erst im Dezember 2016 festgelegt.
Die Wallonische Region verabschiedete Anfang Januar deshalb vor einer Woche einen neuen veränderten Bestimmungserlass für das Gebiet. Wie Anwalt Vandenput erklärte, wolle die Familie Baeck aber auch gegen den neuen Erlass klagen.
vk - Bild: BRF Fernsehen