Die Eigner von drei Groß-Parzellierungen müssen bei der Bebauung der Grundstücke mit einem von der Stadt ausgewählten Architekten zusammenarbeiten. Dadurch sollen Vorschriften des Städtebau-Amtes besser erfüllt werden können. Ziel ist eine einheitliche Gestaltung des Ortsbereichs. Bauherren zahlen durch die Zusammenarbeit mit dem städtischen Beauftragen geringere Architekten-Honorare.
Stadtverwaltung von Genk startet Pilotprojekt bei Bebauung von Parzellierung
Die Stadtverwaltung von Genk startet ein Pilotprojekt bei der Gestaltung einer Baufläche.