Die beiden Beamten hatten den Mann, der unter anderem wegen Vergewaltigung in der Vollzugsanstalt Aachen in Sicherungsverwahrung saß, zu einem Ausflug nach Köln begleitet.
Dort gingen sie mit ihm in das Brauhaus und ließen ihn allein zur Toilette gehen. Dabei flüchtete er und wurde erst drei Tage später wieder gefasst.
Der Richter sagte, die Angeklagten hätten zwar schlampig gehandelt, dem Gefangenen aber nicht vorsätzlich die Flucht ermöglicht.
dpa/rs