Nach Auffassung des Gerichts hatte der Mann die 19-jährige Kusine seiner Lebensgefährtin zu sexuellen Handlungen gezwungen. Die Lebensgefährtin hatte auf dem Smartphone ihres Partners Bilder entdeckt, die das nächtliche Geschehen dokumentierten.
Im Sinne seines Mandanten hatte dessen Verteidiger plädiert, den Vorgang anders zu bewerten, weil es nicht zu einer Penetration gekommen sei. Das Gericht blieb jedoch bei seiner Haltung und verhängte die Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung.
belga/rs