Die Pressemitteilung aus dem Kabinett von Bildungsminister Harald Mollers hatte es in sich. In ihrer letzten Sitzung 2016 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft beschlossen, die Förderung der Raupe VoG als Einrichtung der Erwachsenenbildung mit sofortiger Wirkung einzustellen und die seit dem 1. Januar 2014 ausgezahlten Mittel zurückzufordern. Auch hat sie entschieden, sich das Recht auf Rückforderung der Zuschüsse für die Jahre 2012 und 2013 vorzubehalten.
Der zentrale Vorwurf: Untersuchungen des Ministeriums hätten ergeben, dass die "Raupe" in großem Umfang Kurse externer Anbieter als eigene Angebote ausgegeben und dazu nicht wahrheitsgetreue Belege eingereicht hat, um die Förderbedingungen zu erfüllen.
"Ich habe die Pressemitteilung der Regierung selbst noch nicht gelesen. Aber ich denke, sie ist so übernommen worden von einigen Medien. Und dann denke ich in einer ersten Sicht: Sie ist etwas reißerisch geschrieben und meiner Meinung nach auch auf jeden Fall etwas übertrieben. Weil wir als Organisation Raupe uns nicht bewusst sind, irgendwo irgendwann etwas falsch oder missverständlich abgerechnet zu haben", sagt der Geschäftsführer der VoG, Patrick Kelleter, zu den Vorwürfen.
Beanstandungen seien aus dem Weg geräumt worden
Als Erwachsenenbildungs-Organisation liege das Arbeitsfeld der Raupe insbesondere im Bereich Ökologie und Umwelt. Sie biete kreative Kurse rund um aktuelle Themen der Nachhaltigkeit im Norden und im Süden der DG an. Man sei dabei sehr auf die ehrenamtliche Hilfe von Unterstützern angewiesen. Wenn es in der Vergangenheit Beanstandungen seitens der zuständigen Behörden gegeben habe, habe man sich bemüht, diese aus dem Weg zu räumen, so Kelleter.
"Eigentlich sind wir der festen Überzeugung, dass wir das, was wir gemacht haben, richtig gemacht haben. Und immer dann, wenn man uns darauf hingewiesen hat, dass wir etwas anders hätten machen müssen, haben wir es ab dann auch anders gemacht. Natürlich kann man nicht etwas rückwirkend anders machen", so Kelleter.
Kelleter nennt ein Beispiel: Manche Kurse in den Räumlichkeiten der Raupe seien nicht über die Buchhaltung der Raupe gelaufen. Die Kursteilnehmer hätten dabei die Teilnahmegebühr direkt an den Kursleiter bezahlt. Nach Beanstandung der Aufsichtsbehörde, habe man die Kursgebühren dann selber eingenommen und daraufhin dem Kursleiter übermittelt, damit alles seine Ordnung habe.
Kritischer ist laut Kelleter offenbar ein anderer Fall. Eine "bezuschusste Vertragsangestellte", die bei der Raupe die Buchhaltung macht, habe auch Kochkurse gegeben. Die Behörden hätten beanstandet, dass dies eine illegale Zurverfügungstellung eines Mitarbeiters sei.
Dass der Vorwurf der Illegalität im Raum stehe, sei eine Sache, so Kelleter. Eine andere, dass die Kochkurse dadurch von der DG nicht als reguläre Kurse anerkannt werden. Dadurch falle die Raupe aber unter die Zahl der 104 nötigen Angebote zur Erwachsenenbildung. Wird die Quote nicht erreicht, verfallen die Ansprüche auf Förderung.
Angelegenheit soll vor Gericht
Der Präsident der VoG Die Raupe, Nico Halmes, war am Freitag nicht zu erreichen. Am Sonntag trifft sich aber der Verwaltungsrat der Raupe zu seiner zwei-wöchentlichen Sitzung. Dort soll über die weiteren Schritte beraten werden. Patrick Kelleter geht aber davon aus, dass man nach dem Treffen noch besser auf die Vorwürfe reagieren kann.
Immerhin droht ein Prozess. Wie das GrenzEcho am Freitag berichtet, habe die Prokuratorin des Königs, Andrea Tilgenkamp, der Zeitung bestätigt, dass 2014 Ermittlungen aufgenommen worden waren. Diese seien demnach Mitte 2016 abgeschlossen worden. Die Staatsanwaltschaft beabsichtige, die Angelegenheit 2017 vor Gericht zu bringen.
Bis auf weiteres möchte die "Raupe" ihre Angebote aber fortsetzen. Man sei bemüht, so Kelleter, die Raupe auch ohne Funktionszuschüsse weiter zu führen. Sollte man aber tatsächlich, Mittel aus vergangenen Jahren zurückerstatten müssen, sei dies der Todesstoß für die Raupe. Denn diese Mittel seien einfach nicht da. Unabhängig davon, habe man den angestellten Mitarbeitern der Raupe leider die Kündigung aussprechen müssen.
Manuel Zimmermann - Bild: Renate Ducomble/BRF