Auch hat die Regierung entschieden, sich das Recht auf Rückforderung der Zuschüsse für die Jahre 2012 und 2013 vorzubehalten. Dieser Beschluss sei nach gründlicher Analyse der umfassenden Untersuchungsakte des Ministeriums getroffen worden, heißt es.
Die in dieser Dokumentation enthaltenen Fakten hätten wichtige Rückschlüsse auf das bereits seit einiger Zeit offene Verfahren der Regierung zur Einstellung der Zuschusszahlungen an die Raupe VoG geboten. Vermutungen in Bezug auf eine zweifelhafte Praxis der Verantwortlichen der Einrichtung beim Nachweisen von Aktivitäten seien ausreichend bestätigt worden.
Unabhängig von den Untersuchungen des Ministeriums hatte die Staatsanwaltschaft im Dezember 2014 nach Klage eines Zivilbürgers ein Ermittlungsverfahren gegen die Raupe VoG wegen des Verdachts des Subsidienbetrugs eingeleitet.
Im Juni 2016 hat die Prokuratorin des Königs auf Anfrage dem Ministerium eine Abschrift der Strafakte übermittelt. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen seit Mitte 2016 abgeschlossen und wird aller Voraussicht nach 2017 ein Verfahren vor dem Strafgericht einleiten.
Die Untersuchung des Ministeriums habe ergeben, dass die Raupe VoG in großem Umfang Kurse externer Anbieter als eigene Angebote ausgegeben und dazu nicht wahrheitsgetreue Belege eingereicht habe, um die Förderbedingungen zu erfüllen. Die Raupe VoG habe mit dem Einreichen von nicht gesetzeskonformen Belegen verschiedener Kurse gegen das Dekret zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung verstoßen, formuliert die Gemeinschaftsregierung.
Die Raupe Subsidienplatt: Erwachsenenbildungsorganisation vor dem "Aus"
mitt/rs