Sämtliches Geflügel darf ab sofort und bis zum 28. Februar nur in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtung gegen Wildvögel untergebracht werden.
Grund ist die Geflügelpest, die bei verendeten Wildvögeln nachgewiesen wurde. Der Kreis Vulkaneifel gilt als Durchzugsgebiet für Wildvögel.
swr/vk - Illustrationsbild: Olivier Matthys/BELGA